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Beraten. Begleiten. Lösen.

Strafrecht

Strafrechtliche Ermittlungen lösen bei den Betroffenen nicht zu Unrecht die Befürchtung aus, öffentlich stigmatisiert und am Ende unangemessen hart bestraft zu werden. Deshalb ist die frühzeitige Konsultation eines erfahrenen Strafverteidigers in der Sache wichtig und persönlich oftmals ausgesprochen beruhigend. Bevor Sie sich durch vorschnelle eigene Äußerungen oder unbedachtes Verhalten in zusätzliche Schwierigkeiten bringen, überlassen Sie die Entscheidung der richtigen Strategie von Beginn an einem Fachmann. Anfängliche Fehler im Strafverfahren sind später kaum noch zu revidieren. Wir verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse, vor allem aber die Erfahrung, situationsgerecht zu entscheiden und damit die Basis einer erfolgreichen Verteidigung zu legen.

Wir betreuen und vertreten Sie als Beschuldigter oder Angeklagter bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten sowie vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und Leipzig, insbesondere in folgenden Bereichen des Strafrechts:

  1. Strafanzeige, Ermittlungsverfahren, Hauptverhandlung; Nebenklage
  2. Rechtsmittel (Berufung, Revision)
  3. Jugendstrafrecht
  4. Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
  5. Körperverletzungsdelikte
  6. Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Diebstahl)
  7. Waffenrecht
  8. Sexualdelikte
  9. Kapitalverbrechen (z.B. Mord, Totschlag); Organisierte Kriminalität
  10. Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  11. Verkehrsstrafrecht
  12. Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)

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