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Beraten. Begleiten. Lösen.

Steuerrecht

Das deutsche Steuerrecht ist nicht gerade von Einfachheit und Transparenz geprägt. Selbst wer steuerberatend bestens vertreten ist, sieht sich oftmals mit Konstellationen konfrontiert, die aufgrund ihrer Komplexität und Besonderheit einer eingehenden juristischen Befassung bedürfen, die nötigenfalls auch vor den Finanzgerichten durchgekämpft werden muss. Hier setzen wir mit unserer fachanwaltlichen Expertise an. Gemeinsam gefundene Lösungen soll steuerrechtlich belastbar sein und Ihren betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen.

Zur speziellen Situation im Steuerstrafverfahren (Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, etc.) siehe:
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Wir betreuen und vertreten Sie insbesondere in den folgenden relevanten Bereichen des Steuerrechts:

  1. Beratung bei individuellen Besteuerungsfragen
  2. Präventivberatung bei steuerlicher Gestaltung
  3. Beratung und Umsetzung zur Existenzgründung und Umwandlung
  4. Beratung und Vertretung bei der Erstattung von strafbefreienden Selbstanzeigen
  5. Vertretung in Verfahren gegenüber den Steuerbehörden
  6. Vertretung in Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit (bis zum BFH)
  7. Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  8. Beratung und Gestaltung im Erbschaftsteuerrecht und bei der Nachfolgeplanung im privaten und betrieblichen Bereich
  9. Vertretung und präventive Beratung im Bereich des Steuerstrafrecht
  10. Vertretung und Beratung im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen und Fahndungen

IHR ANSPRECHPARTNER IM FACHGEBIET STEUERRECHT