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Beraten. Begleiten. Lösen.

Erbrecht

Oberstes Ziel einer sinnvollen Nachlassplanung sollte die Vermeidung von Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen und Nachteilen bei der Steuer sein. Unser Anspruch ist, dies rechtssicher und optimal für Sie zu gestalten. Wo eine erbrechtliche Eskalation droht oder schon eingetreten ist, sind Erfahrung, Verhandlungssicherheit und Durchsetzungsvermögen gefragt. Unser Beratungs- und Vertretungsansatz berücksichtigt dabei auch, dass potentielle Erben zur Erlangung eines Vermögensvorteils oftmals noch nicht einmal vor strafbaren Handlungen (z.B. Fälschungen von Testamenten, falsche eidesstattliche Versicherungen, unrichtige Vermögensauskünfte, unzutreffende Behauptungen über die Testierfähigkeit) zurückschrecken.

Wir betreuen und vertreten Erblasser, (potentielle) Erben und Pflichtteilsberechtigte vornehmlich in den nachfolgenden Bereichen des Erbrechts:

  1. Schenkungen unter Lebenden
  2. Testamentsgestaltungen, Berliner Testamente
  3. Vermögensnachfolge
  4. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
  5. Erbverträge, Verzichtsverträge
  6. Pflichtteilsrecht
  7. Vermächtnisse
  8. Erbrechtliche Auskunftsansprüche
  9. „Testamentsanfechtungen“
  10. Erbenhaftung
  11. Erbengemeinschaft und deren Auseinandersetzung
  12. Testamentsvollstreckung

IHR ANSPRECHPARTNER IM FACHGEBIET ERBRECHT