Das deutsche Steuerrecht ist nicht gerade von Einfachheit und Transparenz geprägt. Selbst wer steuerberatend bestens vertreten ist, sieht sich oftmals mit Konstellationen konfrontiert, die aufgrund ihrer Komplexität und Besonderheit einer eingehenden juristischen Befassung bedürfen, die nötigenfalls auch vor den Finanzgerichten durchgekämpft werden muss. Hier setzen wir mit unserer fachanwaltlichen Expertise an. Gemeinsam gefundene Lösungen soll steuerrechtlich belastbar sein und Ihren betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen.
Zur speziellen Situation im Steuerstrafverfahren (Selbstanzeige, Steuerhinterziehung, etc.) siehe:
Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Wir betreuen und vertreten Sie insbesondere in den folgenden relevanten Bereichen des Steuerrechts:
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